Zusammenfassung
Interessant ist das Urteil, mit dem das BVerfG das Betreuungsgeldgesetz des Bundes als kompetenzwidrig verworfen hat, vor allem aus zwei Gründen. Zum einen bestätigt es, dass die Subsidiariätsklausel zugunsten der Gesetzgebung der Länder in Art. 72 II GG ernst zu nehmen ist. Zum anderen lässt das Gericht mittelbar erkennen, dass sich die Befürworter eines Betreuungsgeldes dafür jedenfalls nicht auf verfassungsrechtliche Wertungen berufen können.
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