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Territoriales Asyl, Non-Refoulement und das souveräne Recht zur Grenzkontrolle
Uerpmann-Wittzack, Robert
(2019)
Territoriales Asyl, Non-Refoulement und das souveräne Recht zur Grenzkontrolle.
In: Etzold, Raphaela und Löhnig, Martin und Schlemmer, Thomas, (eds.)
Migration und Integration in Deutschland nach 1945.
Zeitgeschichte im Gespräch, 28.
De Gruyter Oldenbourg, Berlin/Boston, S. 99-112.
ISBN 978-3-11-056558-4.
Veröffentlichungsdatum dieses Volltextes: 26 Apr 2019 06:19
Buchkapitel
Zusammenfassung
Das gegenwärtige Völkerrecht wird gerade auch im Flüchtlingsrecht durch das Konzept territorial definierter staatlicher Herrschaft geprägt. Als territorialer Souverän ist jeder Staat berechtigt, den Zugang zum eigenen Staatsgebiet zu kontrollieren und Fremde gegebenenfalls auszuschließen. Territoriale Herrschaft ist jedoch mit Verantwortung verbunden. Kehrt sich ein Staat gegen den eigenen ...
Das gegenwärtige Völkerrecht wird gerade auch im Flüchtlingsrecht durch das Konzept territorial definierter staatlicher Herrschaft geprägt. Als territorialer Souverän ist jeder Staat berechtigt, den Zugang zum eigenen Staatsgebiet zu kontrollieren und Fremde gegebenenfalls auszuschließen. Territoriale Herrschaft ist jedoch mit Verantwortung verbunden. Kehrt sich ein Staat gegen den eigenen Staatsangehörigen, den er eigentlich zu schützen hätte, so dass dieser fliehen muss, bedarf der Flüchtling internationalen Schutzes.
Allerdings bleibt die Aufnahme von Flüchtlingen eine souveräne Entscheidung des einzelnen Staates. Es gibt also kein völkerrechtliches Asylrecht, das das souveräne Recht zur Grenzkontrolle einschränken würde. Erst im Refoulement-Verbot findet das souveräne Recht der Grenzkontrolle seine Grenzen. So betont der EGMR, dass das völkerrechtlich allgemeine anerkannte Recht des einzelnen Staates, Einreise und Aufenthalt von Fremden zu kontrollieren, nur durch die vertraglich eingegangenen Verpflichtungen des Staates begrenzt würden. Art. 33 GFK und Art. 3 EMRK sind derartige Verpflichtungen, die die Freiheit der Staaten im Individualinteresse beschränken und den Staat dazu verpflichten, bestimmten Personen zumindest subsidiären Schutz zu gewähren.
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Beteiligte Einrichtungen
Details
| Dokumentenart | Buchkapitel | ||||
| ISBN | 978-3-11-056558-4 | ||||
| Buchtitel: | Migration und Integration in Deutschland nach 1945 | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Verlag: | De Gruyter Oldenbourg | ||||
| Ort der Veröffentlichung: | Berlin/Boston | ||||
| Sonstige Reihe: | Zeitgeschichte im Gespräch | ||||
| Band: | 28 | ||||
| Seitenbereich: | S. 99-112 | ||||
| Datum | April 2019 | ||||
| Institutionen | Rechtswissenschaften > Öffentliches Recht > Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Völkerrecht (Prof. Dr. jur. Robert Uerpmann-Wittzack) | ||||
| Identifikationsnummer |
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| Verwandte URLs |
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| Stichwörter / Keywords | politische Verfolgung; Genfer Flüchtlingskonvention; Europäische Menschenrechtskonvention | ||||
| Dewey-Dezimal-Klassifikation | 300 Sozialwissenschaften > 340 Recht | ||||
| Status | Veröffentlicht | ||||
| Begutachtet | Unbekannt / Keine Angabe | ||||
| An der Universität Regensburg entstanden | Ja | ||||
| URN der UB Regensburg | urn:nbn:de:bvb:355-epub-383223 | ||||
| Dokumenten-ID | 38322 |
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