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Das öffentliche Interesse als Rechtsbegriff

URN zum Zitieren dieses Dokuments:
urn:nbn:de:bvb:355-epub-407570
DOI zum Zitieren dieses Dokuments:
10.5283/epub.40757
Uerpmann-Wittzack, Robert
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Veröffentlichungsdatum dieses Volltextes: 04 Okt 2019 12:05


Zusammenfassung

Das öffentliche Interesse ist zunächst eine Leerformel oder, etwas positiver formuliert, ein Platzhalter für Grundentscheidungen einer Rechts- und Staatsordnung. Wie das öffentliche Interesse ausgefüllt oder im Einzelfall konkretisiert wird, offenbart viel über die jeweilige Staatsordnung. Aus deutscher Sicht ist die Konkretisierung des öffentlichen Interesses vor allem eine Frage der ...

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