Abstract
Auch wenn die Satzung des Europarats kaum geändert und nie grundlegend reformiert wurde, hat sich der Europarat in den 70 Jahren seines Bestehens institutionell stark ausdifferenziert. Zugleich hat er sich von einem westeuropäischen, intergouvernementalen Kooperationsforum mit potenziell umfassendem Aufgabenbereich zur paneuropäischen Spezialorganisation für die drei europäischen Verfassungswerte ...
Abstract
Auch wenn die Satzung des Europarats kaum geändert und nie grundlegend reformiert wurde, hat sich der Europarat in den 70 Jahren seines Bestehens institutionell stark ausdifferenziert. Zugleich hat er sich von einem westeuropäischen, intergouvernementalen Kooperationsforum mit potenziell umfassendem Aufgabenbereich zur paneuropäischen Spezialorganisation für die drei europäischen Verfassungswerte Menschenrechte, Herrschaft des Rechts und Demokratie entwickelt. Als Garant für die Grundwerte einer liberalen Demokratie erhält der Europarat im europäischen Verfassungsgefüge einen beschränkten, aber zentralen Platz neben den Staaten und der staatsähnlichen EU. Allerdings wächst in einigen Mitgliedstaaten die Abneigung gegen diese Grundwerte. Findet der Europarat darauf keine überzeugende Antwort, ist er in seiner Existenz bedroht.