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Kindeswohl und die Funktionsbedingungen des europäischen Gerichtsverbundes. Zum Beschluss des BVerfG vom 1.8.2022 - 1 BvQ 50/22

Uerpmann-Wittzack, Robert ; Qistauri, Qetevan



Zusammenfassung

Die Brüssel IIa-VO setzt bei Kindesentführungen auf den Grundsatz gegenseitigen Vertrauens, demzufolge im Ursprungsstaat ergangene Entscheidungen im Zielstaat weitgehend anzuerkennen und ohne weitere Prüfung zu vollstrecken sind. Das Vertrauen wird jedoch erschüttert, wenn die angeordnete Rückführung offenkundig dem Kindeswohl widerspricht. Ausgehend von einem Fall, in dem nun das BVerfG eine ...

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