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Zusammenfassung
Mit Gesetz vom 17.7.2025 wurde der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten für zwei Jahre ausgesetzt. Nur vordergründig hält sich dies innerhalb des Rahmens, den der EGMR in M.A./Dänemark und M.T. u.a./Schweden abgesteckt hat. Tatsächlich entstehen so lange Wartezeiten, dass über § 22 AufenthG Einzelfallgerechtigkeit herzustellen ist. Der EGMR könnte seine Rechtsprechung ändern, doch steht dafür eine tragfähige Begründung aus.
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