Startseite UR

Aussetzung des Familiennachzugs im Lichte der Rechtsprechung des EGMR

Uerpmann-Wittzack, Robert




Zusammenfassung

Mit Gesetz vom 17.7.2025 wurde der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten für zwei Jahre ausgesetzt. Nur vordergründig hält sich dies innerhalb des Rahmens, den der EGMR in M.A./Dänemark und M.T. u.a./Schweden abgesteckt hat. Tatsächlich entstehen so lange Wartezeiten, dass über § 22 AufenthG Einzelfallgerechtigkeit herzustellen ist. Der EGMR könnte seine Rechtsprechung ändern, doch steht dafür eine tragfähige Begründung aus.


Nur für Besitzer und Autoren: Kontrollseite des Eintrags
  1. Universität

Universitätsbibliothek

Publikationsserver

Kontakt:

Publizieren: oa@ur.de
0941 943 -4239 oder -69394

Dissertationen: dissertationen@ur.de
0941 943 -3904

Forschungsdaten: datahub@ur.de
0941 943 -5707

Ansprechpartner