Zusammenfassung
Auch wenn die Satzung des Europarats kaum geändert und nie grundlegend reformiert wurde, hat sich der Europarat in den gut 60 Jahren seines Bestehens institutionell stark ausdifferenziert. Zugleich hat er sich von einem westeuropäischen, intergouvernementalen Kooperationsforum mit potenziell umfassendem Aufgabenbereich zur paneuropäischen Spezialorganisation für die drei europäischen ...
Zusammenfassung
Auch wenn die Satzung des Europarats kaum geändert und nie grundlegend reformiert wurde, hat sich der Europarat in den gut 60 Jahren seines Bestehens institutionell stark ausdifferenziert. Zugleich hat er sich von einem westeuropäischen, intergouvernementalen Kooperationsforum mit potenziell umfassendem Aufgabenbereich zur paneuropäischen Spezialorganisation für die drei europäischen Verfassungswerte: Menschenrechte, Herrschaft des Rechts und Demokratie, entwickelt. Dieser Wandel ist noch nicht abgeschlossen, doch viel versprechend. Mit ihm erhält der Europarat im europäischen Verfassungsgefüge einen beschränkten, aber zentralen Platz neben den Staaten und der staatsähnlichen EU.