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- URN zum Zitieren dieses Dokuments:
- urn:nbn:de:bvb:355-epub-353760
- DOI zum Zitieren dieses Dokuments:
- 10.5283/epub.35376
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Zusammenfassung
De lege lata setzt das souveräne Recht zur Grenzkontrolle einer Gestaltung von Migrationsbewegungen durch Völkerrecht enge Grenzen. Die rechtliche Gestaltungsmacht liegt damit zunächst bei den Staaten, die Migranten anziehen. Demgegenüber liegt eine völkerrechtliche Gestaltung von Migration durch Anwerbeabkommen oder Umsiedlungsvereinbarungen im Interesse der Ausgangsstaaten und der Migranten. ...
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