Zusammenfassung
Die institutionelle Organisation der sonderpädagogischen Förderung ist in Deutschland bundeseinheitlich geregelt. Da jedoch die Ausgestaltung den einzelnen Bundesländern überlassen ist, zeichnet sich die Bildungslandschaft in Deutschland durch eine breite Vielfalt unterschiedlicher institutioneller Organisationsformen sowie Kriterien und Verfahren zur Bestimmung sonderpädagogischen Förderbedarfs ...
Zusammenfassung
Die institutionelle Organisation der sonderpädagogischen Förderung ist in Deutschland bundeseinheitlich geregelt. Da jedoch die Ausgestaltung den einzelnen Bundesländern überlassen ist, zeichnet sich die Bildungslandschaft in Deutschland durch eine breite Vielfalt unterschiedlicher institutioneller Organisationsformen sowie Kriterien und Verfahren zur Bestimmung sonderpädagogischen Förderbedarfs aus. Dieser Beitrag greift die besondere Situation der Diagnostik in Deutschland auf und beschreibt den aktuellen Stand der Zuweisung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs in den 16 Bundesländern. Die Grundlage für diesen Übersichtsbeitrag bilden verschriftlichte offizielle Regelungen wie Gesetzestexte oder Publikationen der Kultusministerien. Im Rahmen des Überblicks werden insbesondere Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen den Ländern herausgearbeitet. Im Vordergrund steht die Bündelung der trotz bundesweit einheitlichen Empfehlungen länderspezifisch stark differenzierenden Prozeduren. Vor allem der Prozess der Zuweisung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs in Deutschland ist im Vergleich der Bundesländer stark unterschiedlich. Der Diagnoseprozess kann neben den Eltern des Kindes auch durch institutionelle Akteure angestoßen werden und zieht am Ende eine Entscheidung über die zu besuchende Schule nach sich. Der Weg in die Förderschule bzw. eine integrative Beschulungsform beginnt sehr vielfältig und endet, zumindest theoretisch, in allen 16 Bundesländern bei der Schulaufsichtsbehörde, die die letztgültige Entscheidung bezüglich der zu besuchenden Schule trifft.