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Dissertationen, Elektronische Dissertationen und Copyright

1) Welche Möglichkeiten habe ich, um meine Dissertation zu veröffentlichen?

Bitte beachten Sie, dass eventuell nicht in allen Fakultäten alle Veröffentlichungsmöglichkeiten gegeben sind.

  • Als Veröffentlichung im Buchhandel (die Promotionsordnungen schreiben eine gewisse Auflagehöhe vor).
  • Als Zeitschriftenaufsatz
  • Als kumulative Dissertation (Einreichung mehrerer Zeitschriftenaufsätze; ob in Ihrem Fachbereich eine Promotion durch eine kumulative Dissertation möglich ist und ob diese dann noch einmal als Gesamtwerk veröffentlicht werden muss, wird durch die entsprechende Promotionsordnung geregelt).
  • Als Copyshop-Druck (die Promotionsordnungen sehen eine sehr große Anzahl abzugebender Pflichtexemplare vor).
  • Als elektronische Dissertation:

    Über den Publikationsserver sind die Arbeiten weltweit auffindbar, frei zugänglich, nachnutzbar und langzeitarchiviert. Sie benötigen außerdem viel weniger gedruckte Pflichtexemplare. Die Möglichkeit, eine Dissertation elektronisch zu veröffentlichen, ist an der Universität Regensburg an allen Fakultäten gegeben (siehe entsprechende Promotionsordnungen).

    Beispielsweise für die Naturwissenschaftlichen Fakultäten I-IV schreibt die Promotionsordnung das schriftliche Einverständnis des Betreuers der Arbeit zu dieser Form der Veröffentlichung vor. Bitte klären Sie vor der elektronischen Veröffentlichung auch die urheber- und lizenzrechtliche Seite, damit der Publikation keine Rechte Dritter entgegenstehen: Wenn Sie die Arbeit zusätzlich in einem Verlag veröffentlichen wollen, muss sich dieser mit der elektronischen Publikation durch die Universitätsbibliothek einverstanden erklärt haben (siehe auch Frage 11 und Frage 12). Es besteht keine Möglichkeit, Dokumente nachträglich zu ändern!

2) Gibt es Formvorschriften für die Dissertation?

Wichtig ist, dass Sie bei Ihren gedruckten Exemplaren keine Spiralbindung, sondern Klebebindung verwenden und dass sie auf alterungsbeständigem holz- und säurefreiem Papier ausgedruckt sind. Ansonsten gibt es vonseiten der Universitätsbibliothek keine Formvorschriften für die Pflichtexemplare der elektronischen Dissertation.

Auskunft über die Formvorschriften der Fakultäten geben manchmal die Fakultätswebseiten, die Promotionsordnungen oder die Prüfungsämter. Besonders die Gestaltung des Titelblattes ist meist vorgegeben. Medizin und Wirtschaftswissenschaften nehmen beispielsweise nur Pflichtexemplare im Format DIN A5 an!

Ein schwarz-weiß Druck ist selbstverständlich nur dann zulässig, wenn dieser keinen Einfluss auf die Lesbarkeit/Verständlichkeit der Dissertation (z. B. bei Abbildungen oder Grafiken) hat, also mithin der Farbdruck eine rein ästhetische Funktion hat.

Wenn Sie eine elektronische Dissertation einreichen, muss die PDF-Version aus Zitiergründen immer identisch mit der Druckversion sein! Ein Ausdruck der PDF-Datei garantiert Ihnen, dass die Formatierung bei gedruckter und elektronischer Version gleich ist. Für DinA5-Druckexemplare beispielsweise werden die einzelnen Seiten Ihres PDFs dann also - auch wenn sie ursprünglich auf DinA4 ausgelegt waren - im Copyshop einfach auf DinA5 verkleinert (auch wenn dadurch natürlich die Schrift eventuell sehr klein wird). Falls Sie Ihren Lebenslauf in der Print-Version einfügen müssen/wollen und in der Online-Version nicht, ersetzen Sie ihn bitte im PDF durch Leerseiten, sodass die Seitenzahlen im PDF und der Druckversion bis zum Schluss identisch sind. Eine nachträgliche Änderung/Löschung einer veröffentlichten Dissertation ist nicht mehr möglich! Bitte entfernen Sie deshalb gegebenenfalls VORAB Ihren Lebenslauf und persönliche Danksagung und ersetzen sie durch Leerseiten.

Die Dateien, die Sie bei einer Online-Dissertation auf den Publikationsserver hochladen, müssen auf jeden Fall ohne Passwortschutz oder Verschlüsselungen sein und Ausdrucke sowie Abspeichern zulassen.

Bei kumulativen Dissertationen empfehlen wir die Einbindung der Aufsätze in der akzeptierten Manuskript-Version, soweit es von der Promotionsordnung/Fakultät her keine Vorgaben dazu gibt. Die meisten Verlage erlauben eine Übernahme des Artikels in eine Dissertation, aber nicht im Verlagslayout. Bitte sehen Sie sich deshalb auch Frage 11 und Frage 12 zu kumulativen Dissertationen an!

3) Welche Formblätter muss ich abgeben?

Formblätter der Fakultäten

Dies ist von Fakultät zu Fakultät unterschiedlich und wird meist in der Promotionsordnung geregelt. Beim Dr. rer. nat. ist es beispielsweise der Laufzettel. Sie bekommen die Formblätter beim Prüfungsamt, bei der Fakultätsverwaltung, auf den Fakultäts-Webseiten oder sie befinden sich als Anlage bei der Promotionsordnung. Bei Unklarheiten können Sie sich auch jederzeit bei uns erkundigen, welche Formblätter in Ihrer Fakultät nötig sind.

Das Formblatt Ihrer Fakultät mit der Bitte um Zurückstellung der Veröffentlichung im Internet geben Sie zusätzlich ab, wenn Sie die Dissertation erst zu einem späteren Termin freigeben wollen. Dies ist nur in begründeten Einzelfällen möglich (beispielsweise bei laufenden Patentverfahren).

Formblatt der Bibliothek

Für die elektronische Veröffentlichung müssen Sie außerdem das unterschriebene Formblatt „Abgabe elektronischer Publikationen“ zusammen mit Ihren Pflichtexemplaren und den Formblättern der Fakultät in der Zentralbibliothek, Hochschulschriftenstelle abgeben (siehe letzte Frage für Kontaktinformationen). Hierin übertragen Sie der Universitätsbibliothek Regensburg das Recht, Ihr Dokument zu speichern, in Datennetzen öffentlich zugänglich zu machen und, wenn notwendig, in andere Datenformate zu konvertieren. Dieses Recht gilt auch für die Deutsche Nationalbibliothek und bei Bedarf für Sondersammelgebietsbibliotheken. Weiterhin versichern Sie, dass die Frage des Urheber- und Lizenzrechts (Copyright) von Ihnen geklärt worden ist und Rechte Dritter der elektronischen Veröffentlichung nicht im Wege stehen (d. h. wenn Sie die Arbeit zusätzlich in einem Verlag veröffentlichen wollen, muss sich dieser mit der elektronischen Publikation durch die Universitätsbibliothek einverstanden erklärt haben). Bei Dissertationen erklären Sie außerdem, dass die Veröffentlichung vom Promotionsausschuss genehmigt ist und dass die elektronische Version mit der genehmigten Originalfassung in Form und Inhalt übereinstimmt.

Das Formblatt „Abgabe elektronischer Publikationen“ gibt es in mehreren Varianten. Sie unterscheiden sich nach Art der Nutzungsrechte, die Sie einräumen. Wir empfehlen die Vergabe der Creative-Commons-Lizenz CC BY (Formblatt CC BY), die es der Allgemeinheit ermöglicht, das Werk leichter zu verbreiten und darauf aufzubauen. Möglich ist beispielsweise auch CC BY-ND (Formblatt CC BY-ND). Ausführliche Informationen zu Creative-Commons-Lizenzen finden Sie auf unserer Seite mit rechtlichen Hinweisen. In Ausnahmefällen (z. B. wenn in der Dissertation bereits veröffentlichte oder bei Verlagen eingereichte Aufsätze enthalten sind) wählen Sie das Formblatt Abgabe elektronischer Publikationen aus. Bitte drucken Sie eines dieser Formblätter aus (sie erscheinen auch im Publikationsserver beim Punkt „Dateien hochladen“) und bringen es ausgefüllt mit zur Hochschulschriftenstelle.

4) Wie viele Druckexemplare muss ich abgeben, wenn ich meine Dissertation elektronisch veröffentliche?

Die Bibliothek benötigt 5 (Jura nur 3) gedruckte Exemplare. Je nach Promotionsordnung müssen darüber hinaus weitere Exemplare für die Fakultät abgegeben werden: Die Philosophischen Fakultäten und Recht benötigen kein Exemplar, Wirtschaft, Naturwissenschaften, Medizin benötigen 1 Exemplar für die Fakultät, Katholische Theologie 2 Exemplare.

(Stand: April 2016)

Für eine Dissertation, die eine ISBN hat und im Buchhandelsverzeichnis gelistet ist, beachten Sie den folgenden Absatz.

5) Meine Dissertation soll eine ISBN bekommen und für den Buchhandel sichtbar sein.

Neben einem Druck der Pflichtexemplare über einen Copyshop haben Sie auch die Möglichkeit, Ihre Dissertation über die Universitätsbibliothek herauszugeben. In diesem Fall bekommen Sie ein hochwertiges Druckerzeugnis mit ansprechendem Erscheinungsbild. Die Stückzahl ist von Ihnen frei wählbar und Sie haben die Möglichkeit, jederzeit nachzubestellen. Zusätzlich erhält Ihre Publikation eine ISBN und wird im Verzeichnis lieferbarer Bücher gelistet. Dadurch ist sie auch für den Buchhandel sichtbar und bestellbar. Das entsprechende PDF ist über den Publikationsserver sichtbar. Die Nutzungsrechte bleiben weiterhin bei Ihnen.

Für weitere Informationen und eine individuelle Kostenkalkulation steht Ihnen Frau Claudia Kulke, Telefon: 0941 943-3969, E-Mail: buchpublikation.ub@ur.de Montags - Mittwochs zur Verfügung. Bereits erschienene Publikationen und weitere Informationen finden Sie unter Elektronisches Publizieren - Gedruckte Publikationen

6) Wie bringe ich meine Hochschulschrift in den Publikationsserver ein?

Einen Eintrag am Publikationsserver zu erstellen dauert ungefähr zehn Minuten und ist relativ selbsterklärend. Bei Fragen können Sie uns aber auch jederzeit kontaktieren! Dennoch hier einige Hinweise, damit Sie Ihre Arbeit zügig und problemlos online stellen können:

Für den Eintrag sollten Sie das PDF, mindestens 3 Stichpunkte, den Titel auf deutsch und englisch sowie eine Zusammenfassung auf deutsch und auf englisch (max. 5000 Zeichen) vorliegen haben. Diese Übersetzungen müssen nicht eins zu eins mit der deutschen Version übereinstimmen, beim übersetzten Abstract würden auch weniger Sätze ausreichen. Diese inhaltlichen Beschreibungen sind nötig, damit das Werk im Publikationsserver und durch Suchmaschinen im Internet auch mit englischen Suchbegriffen gefunden werden kann bzw. sich auch nicht deutschsprachige Wissenschaftler ein Bild der Arbeit machen können.

Veröffentlichungsformat für Ihre elektronische Dissertation auf dem Publikationsserver ist PDF. Für die Langzeitverfügbarkeit der publizierten Dokumente ist die Abgabe eines ungeschützten Dokuments notwendig, d. h. es darf weder verschlüsselt noch mit Kennwortschutz versehen sein und muss Ausdrucke und Vervielfältigungen zulassen. Wichtig ist außerdem, dass die Pflichtexemplare und das PDF identisch sind (Inhalt, Seitennummerierung etc.).

Sie laden die PDF-Datei zunächst in einen nicht öffentlich zugänglichen Zwischenspeicher des Publikationsservers. Ihre Arbeit wird anschließend von Mitarbeitern der Bibliothek geprüft und dann freigegeben und damit öffentlich zugänglich gemacht, wenn Sie nicht zusätzlich ein Formblatt Ihrer Fakultät mit der Bitte um Zurückstellung der Veröffentlichung im Internet abgegeben haben. Veränderungen sind nach der Veröffentlichung nicht mehr möglich!

1. Anmelden/Registrieren

Um Arbeiten im Publikationsserver einzubringen, müssen Sie sich auf der linken Seite einmalig „registrieren“ (nur Angabe Ihres RZ-Accounts), danach können Sie sich mit Ihrer RZ-Kennung sofort „anmelden“. Es erfolgt keine Bestätigungsmail nach der Registrierung. Für einen Gastaccount setzen Sie sich bitte mit Herrn Schmidt, Tel.: 0941 943-3904, E-Mail: dissertationen@uni-regensburg.de, in Verbindung.

2. Neuer Eintrag

Unter dem Punkt „Einträge verwalten“ (linke Seite) können Sie nach erfolgter Anmeldung einen „neuen Eintrag“ (oben Mitte) anlegen.

3. Typ, Details, Publikationsstatus

Wählen Sie als Dokumententyp „Hochschulschrift der Universität Regensburg“ (nicht „Hochschulschrift"). Mit „Weiter“ kommen Sie jeweils zur nächsten Seite. Alle Felder, die mit einem roten Stern versehen sind, müssen ausgefüllt werden. Ihren Vor- und Zunamen geben Sie an, wie er auf der Titelseite der Dissertation steht. RZ-Kennung und ORCID (eine eindeutige Identifikationsnummer für wissenschaftliche Autoren) sind nicht verpflichtend. Ihre Kontakt-E-Mail-Adresse muss noch länger Gültigkeit haben. Vor- und Nachnamen sowie Titel des Erstgutachters füllen Sie aus wie in der Dissertation angegeben. Wenn Sie aus einem Projekt bezahlt wurden oder die Dissertation in einer Schriftenreihe erscheint, geben Sie das bitte im entsprechenden Feld an. Hoch- und tiefgestellte Ziffern, griechische Buchstaben etc. lassen sich als Unicode-Zeichen in die Felder für Titel und Zusammenfassung einfügen (eine Tabelle zum Kopieren häufiger Unicode-Sonderzeichen finden Sie auf dieser Hilfeseite). Bei der Datumsangabe wählen Sie „Veröffentlichung“. Das genaue Datum trägt die Hochschulschriftenstelle dann am Tag der Veröffentlichung nach; Sie können bis dahin das „?“ auswählen.

4. Institutionen, Fach, Dateien hochladen

Nach Angabe eines Lehrstuhls und eines Fachs erscheinen auf der Seite „Dateien hochladen“ verschiedene Formblätter (siehe auch Frage 3), von denen Sie eines unterschrieben mit abgeben. Wir empfehlen die Lizenz CC BY. Ausführliche Informationen zu den CC-Lizenzen finden Sie auf unserer Seite mit rechtlichen Hinweisen.

Nach Angabe der Metadaten können Sie nun Ihr elektronisches Dokument auf den Publikationsserver hochladen. Forschungsdaten, die als CD-Anhang Ihrer Druck-Dissertation beigefügt sind, sollten Sie danach ebenfalls an dieser Stelle hochladen. Genaueres dazu finden Sie unter Frage 14. Bei Schwierigkeiten (z. B. falls sich das PDF nicht oder zu langsam hochladen lässt) melden Sie sich einfach bei uns. In den Feldern unterhalb (ggf. auf „Optionen anzeigen“ klicken) geben Sie folgendes an: „Speicherformat: PDF“, „Sichtbar für: Jeden“, „Lizenz“: die von Ihnen gewählte Creative-Commons-Lizenz bzw. das einfache "Abgabe elektronischer Publikationen", wenn Sie anderen keine Nachnutzung erlauben wollen, „Sprache“: die Sprache Ihrer Arbeit.

5. Eintrag nun hinterlegen

Auf der letzten Seite können Sie den „Eintrag nun hinterlegen“ und an die Bibliothekare übermitteln, die ihn vor der Veröffentlichung prüfen.

Das Einbringen der Dissertation in den Publikationsserver kann bereits vor dem Rigorosum erfolgen. Die Arbeit wird erst veröffentlicht, wenn die mündliche Prüfung vorbei ist und alle benötigten Formblätter und Pflichtexemplare abgegeben sind (bitte geben Sie Formblätter und Pflichtexemplare erst nach dem Rigorosum in der Hochschulschriftenstelle ab. Eine kurze Anmeldung ist sinnvoll.).

7) Wie kann ich mich am Publikationsserver anmelden, wenn ich keinen Account beim Rechenzentrum mehr besitze?

Sollten Sie keinen Account beim Rechenzentrum besitzen, können wir Ihnen gerne den Zugang als Gast ermöglichen. Setzen Sie sich dazu bitte mit Herrn Schmidt oder Frau Lang, Tel.: 0941 943-3904, Email: dissertationen@uni-regensburg.de, in Verbindung.

8) Ich möchte meine Arbeit erst zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlichen.

Sie können Ihre Dissertation in begründeten Einzelfällen (z. B. bei laufenden Patentverfahren) erst später freigeben. Dazu füllen Sie ein entsprechendes Formblatt der Fakultät aus. Bei den Angaben, die Sie im Publikationsserver zu Ihrer Arbeit machen, weisen Sie bitte im Feld „Titel“ auf den späteren Veröffentlichungszeitpunkt hin, indem Sie vor dem eigentlichen Titel „Freigabe zum …“ schreiben. Somit sehen die Bibliotheksmitarbeiter gleich, dass es noch nicht veröffentlicht werden darf. Das PDF laden Sie wie oben angegeben in den Zwischenspeicher hoch. Die Pflichtexemplare und die Formblätter geben Sie in der Zentralbibliothek bei der Hochschulschriftenstelle ab (siehe letzte Frage für Kontaktinformationen). Nach Prüfung durch die Mitarbeiter bekommt die Fakultätsverwaltung eine Empfangsbestätigung und diese stellt daraufhin die Doktorurkunde aus. Erst zum Freigabezeitpunkt werden die Druckexemplare in die anderen Abteilungen weitergegeben und die elektronische Version freigeschaltet.

Beachten Sie aber: Je nach Promotionsordnung haben Sie nur einen gewissen Zeitraum nach der mündlichen Prüfung, um Ihre Dissertation zu veröffentlichen. Nach Überschreitung der Frist verlöschen alle durch die Prüfung erworbenen Rechte. In den Naturwissenschaftlichen Fakultäten I-IV, in Medizin, Biologie, Jura und Wirtschaft beträgt die Zurückstellung längstens 1 Jahr, in Katholischer Theologie max. 2 Jahre, in den Philosophischen Fakultäten max. 3 Jahre.

(Stand: April 2016)

9) Kann ich meine bereits über einen Verlag veröffentlichten Werke noch zusätzlich auf den Publikationsserver stellen?

Diese zusätzliche Veröffentlichung in einem institutionellen Repositorium wird auch als „Zweitveröffentlichung“, „Self-archiving“ oder „grüner Weg im Open Access“ bezeichnet.

Vorteile sind die Sichtbarkeit, die weltweite Auffindbarkeit über Suchmaschinen, der einfache und kostenlose Zugang und die dadurch entstehende bessere Nutzung der Werke. Für den Autor sind die daraus resultierenden höheren Zitationsraten wichtig. Die Allgemeinheit kann sich durch den einfachen Zugang zu Forschungsergebnissen einen höheren Wissensstand aneignen und sehen, worüber mit ihren Steuergeldern geforscht wird. Werke, die in einem Repositorium (egal ob institutionell oder fachlich) eingespeist werden, sind darüber hinaus auch auf unbestimmte Zeit gespeichert und z. B. bei einem Weggang des Wissenschaftlers immer noch unter der gleichen DOI oder URN zu finden und zu zitieren.

Möchten Sie in Ihrer Dissertation einen Aufsatz, der bereits über einen Verlag veröffentlicht wurde, verwenden und die Dissertation dann ggf. auf den Publikationsserver stellen, beachten Sie die Hinweise unter Frage 12.

Um zu sehen, ob auch Ihre anderen Werke am Publikationsserver zweitveröffentlicht werden dürfen, können verschiedene Möglichkeiten geprüft werden. Unter "Rechtliche Hinweise" - "Parallelveröffentlichung" finden Sie ausführliche Informationen.

10) Wie kann ich mir die Rechte zur Zweitveröffentlichung im Verlagsvertrag vorbehalten?

Bei Monographien, Bücher, Buchbeiträge etc., die nach dem herkömmlichen Modell (ohne Open-Access-Komponente) veröffentlicht werden, verlangt der Verlag normalerweise die Übertragung der ausschließlichen Nutzungsrechte. Damit bleiben Ihnen nur noch wenige Möglichkeiten, Ihr eigenes Werk selbst weiterhin zu nutzen. In einem individuellen Autorenvertrag mit dem Verlag halten Sie die Bedingungen fest. Sichern Sie sich hier Ihr Recht auf eine Parallelveröffentlichung, um Ihr Werk auch an anderen Stellen (z. B. am Publikationsserver) veröffentlichen zu dürfen und damit sichtbarer machen zu können!

Auch bei Standardverträgen mit Zeitschriften kann man versuchen, Passagen aus der Textvorlage des Verlags zu streichen, die einer baldigen Zweitveröffentlichung auf Repositorien entgegen stehen. Möglich ist es auch, dem Vertrag einen Passus anhängen, der eine Zweitveröffentlichung ermöglicht, einen so genannten Vertragszusatz. Somit wären diese Publikationen noch leichter auffindbar und nicht mehr hinter Bezahlbarrieren versteckt, was meist zu einer erhöhten Nutzung führt.

Ausführliche Informationen zur Vorgehensweise finden Sie auf unserer Seite mit rechtlichen Hinweisen.

11) Kann ich meine Dissertation noch einmal über einen Verlag veröffentlichen?

Vonseiten der Bibliothek spricht nichts dagegen, da Sie uns beim Upload der Dissertation nur ein einfaches Nutzungsrecht zur Veröffentlichung über den Publikationsserver eingeräumt haben. Die weiteren Nutzungsrechte liegen weiterhin bei Ihnen, sodass Sie das Werk jederzeit beliebig nutzen und anderweitig veröffentlichen können. Beachten Sie, dass einer Verlagsveröffentlichung keine Rechte Dritter entgegenstehen (z. B. beteiligte Unternehmen).

Die Verlage geben fast immer an, keine Einreichungen anzunehmen, die bereits in ähnlicher Weise schon an anderer Stelle veröffentlicht wurden. Die meisten Verlage nehmen dabei aber Dissertationen aus. Manche Verlage akzeptieren keine Dissertationen, die bereits online veröffentlicht wurden. Allgemeine Hinweise von einzelnen Verlagen zur Akzeptanz von Dissertationen haben wir bereits für Sie zusammengestellt: Informationen zur Zweitveröffentlichung von Dissertationen als Zeitschriftenaufsatz und zur Verwendung von Zeitschriftenaufsätzen als Teil einer (kumulativen) Dissertation. Eine direkte Nachfrage kann aber natürlich lohnen.

12) Kann ich meinen bereits veröffentlichten Zeitschriftenartikel als Teil einer (kumulativen) Dissertation verwenden?

Ob Ihre Fakultät kumulative Dissertationen erlaubt, sehen Sie in den Promotionsordnungen.

Ob der Verlag, bei dem Sie zuerst publiziert haben, eine zusätzliche Veröffentlichung als Dissertation erlaubt – und wenn ja, ob gedruckt und/oder online –, können Sie meist im Verlagsvertrag prüfen. Viele Verlage erlauben die Nachnutzung als Dissertation. Oft gibt es Bestimmungen, ob die eingereichte Manuskriptversion, die akzeptierte Version (nach Einarbeiten der Peer-Review-Hinweise) oder das Verlags-PDF herangezogen werden dürfen.

Oft werden auch auf den Verlagsseiten Informationen zur Nachnutzung von Teilen des eigenen Beitrags angeboten - typischerweise unter den Stichpunkten „Authors’ Rights“, „Copyright Transfer Statement“, „Copyright Transfer Agreement“, „Consent to Publish“, „Copyright – Permissions“, „Manuscript Guidelines“, „Ethics“, „Guidelines“.

Wir haben bereits für Sie recherchiert, ob bestimmte Verlage eine Nachnutzung des Artikels als Dissertation erlauben. Diese Informationen bieten wir in einer Übersicht zu Springer, Elsevier, Wiley, Hindawi, SAGE, American Chemical Society, Nature Publishing Group, DeGruyter, Frontiers, PLOS, Thieme, Hanser.

Für den Fall, dass Sie dort Ihre Rechte nicht herausfinden sollten, bieten viele Verlage (z. B. Springer, Wiley, Elsevier) über den RightsLink-Service des Copyright Clearance Center eine automatisierte Prüfung Ihrer Anfrage an. Rufen Sie dazu Ihre jeweiligen Fachartikel auf der entsprechenden Online-Plattform des Verlages auf und klicken Sie auf den Link „Request Permission“ (oder ähnlich). Sie werden zum Copyright Clearance Center weitergeleitet. Wählen Sie anschließend die Option „Reuse in a dissertation/thesis“. Sie erhalten dann eine oft kostenlose Lizenz, um den Fachartikel im Original in Ihrer Dissertation einbinden zu können.

Ebenfalls eine Plattform für den automatisierten Handel mit Abdruckrechten ist IPR License. Sie vertritt neben deutschen Verlagen beispielsweise auch SAGE, Cambridge University Press, Emerald, Wiley, Wolters Kluwer.

Haben Sie Ihren Artikel open access mit einer Creative-Commons-Lizenz veröffentlicht, haben Sie die Urheberrechte nicht an den Verlag übertragen und Sie können ihn weiterhin beliebig nutzen.

13) Ich möchte eine Abbildung aus einem Zeitschriftenartikel oder Buchkapitel, das ich geschrieben habe, für meine Dissertation benutzen. Muss ich um Erlaubnis fragen?

Normalerweise ja, da Sie dem Verlag alle Rechte übertragen haben (Ausnahme: Open-Access-Veröffentlichungen). Viele Verlage erlauben aber die Nachnutzung von Teilen Ihrer Publikation für Ihre Dissertation. Bei Büchern sollten Sie den individuellen Vertrag, den Sie mit dem Verlag abgeschlossen haben, prüfen. Bei Zeitschriften gibt es einen standardisierten Vertrag.

Auf den Verlagsseiten werden Informationen zur Nachnutzung von Teilen des eigenen Beitrags beispielsweise unter den Stichpunkten „Authors’ Rights“, „Copyright Transfer Statement“, „Copyright Transfer Agreement“, „Consent to Publish“, „Copyright – Permissions“, „Manuscript Guidelines“, „Ethics“, „Guidelines“ angeboten.

Sollten Sie dort Ihre Rechte nicht herausfinden, bieten viele Verlage (z. B. Springer, Wiley, Elsevier) über den RightsLink-Service des Copyright Clearance Center eine automatisierte Prüfung Ihrer Anfrage an. Rufen Sie dazu Ihre jeweiligen Fachartikel auf der entsprechenden Online-Plattform des Verlages auf und klicken Sie auf den Link „Request Permission“ (oder ähnlich). Sie werden zum Copyright Clearance Center weitergeleitet. Wählen Sie anschließend die Option „Reuse in a dissertation/thesis“. Sie erhalten dann eine meist kostenlose Lizenz, um den Fachartikel im Original in Ihrer Dissertation einbinden zu können.

Ebenfalls eine Plattform für den automatisierten Handel mit Abdruckrechten ist IPR License. Sie vertritt neben vielen deutschen Verlagen beispielsweise auch SAGE, Cambridge University Press, Emerald, Wiley, Wolters Kluwer.

Sind die Abbildungen allerdings eine reine Darstellung von Daten ohne besondere Gestaltung/Aufbereitung, brauchen Sie nicht um Erlaubnis zu fragen, da reine Daten nicht urhebergeschützt sind.

14) Wie kann ich zur Dissertation gehörende Daten veröffentlichen?

Im Sinne von Open Access empfehlen wir, auch Forschungsdaten (z. B. Mess- und Umfragedaten, Laborwerte, audiovisuelle Informationen, Texte, Software oder Simulationen) über den Publikationsserver zugänglich zu machen, wenn Sie die Rechte daran haben. Die Daten werden dadurch nachnutzbar und durch eine URN bzw. DOI zitierfähig. Die Universitätsbibliothek Regensburg archiviert die Daten langfristig.

Forschungsdaten als Anhang zu Ihrer Dissertation

Haben Sie Forschungsdaten gesammelt, die Ihrer Dissertation zugrunde liegen und die als CD-Anhang Ihrer Druck-Dissertation beigefügt sind, sollten Sie diese Daten zusammen mit dem PDF Ihrer Dissertation in den Publikationsserver hochladen. Diese Forschungsdaten werden dann zusammen mit Ihrem PDF und den zugehörigen Metadaten langfristig gespeichert, sichtbar gemacht und an die Deutsche Nationalbibliothek übertragen.

Dazu erstellen Sie einen Eintrag mit dem Typ "Hochschulschrift der Universität Regensburg", wie in Frage 5 dargestellt. Beim Reiter "Dateien hochladen" wählen Sie zuerst das PDF mit dem Volltext Ihrer Dissertation aus und laden es hoch. Dann klicken Sie ein zweites Mal auf "Durchsuchen" und wählen die entsprechende Datei mit Ihren Forschungsdaten aus. Haben Sie sehr viele einzelne Dateien, empfiehlt es sich, diese in ein oder mehrere ZIP-Archive zu verpacken. Für jede hochgeladene Datei können Sie zusätzliche Optionen angeben. Beispielsweise können Sie als Inhalt „Daten“ wählen, als Speicherformat ggf. „ZIP-Archiv“ oder „Anderes“, falls das Format nicht automatisch erkannt wurde. Gerade bei mehreren Dateien empfiehlt sich eine kurze Beschreibung, z. B. „Abbildungen“, „Messdaten“ etc. Sie können außerdem Ihre Daten zur Nachnutzung unter eine freie Lizenz stellen – für Forschungsdaten empfehlen wir die Creative-Commons-Lizenz Namensnennung (CC BY), die anderen die Nutzung Ihrer Daten erlaubt, wenn Sie dabei zitiert werden.

Sonstige Forschungsdaten

Möchten Sie Daten veröffentlichen, die im Laufe Ihrer Forschungstätigkeit entstanden sind, aber nicht der Druck-Dissertation beigefügt sind, legen Sie bitte einen weiteren Eintrag im Publikationsserver an. Als Dokumentenart sollten Sie üblicherweise „Datensatz“ wählen. Im nächsten Schritt geben Sie Ihren Autorennamen, Ihre Kontakt-E-Mail-Adresse und das Datum sowie ggf. Projekte und Stichwörter ebenso ein wie bei Ihrer Dissertation. Ein Beispiel für einen Titel ist Daten zur Dissertation „Titel der Dissertation“. Als Zusammenfassung kann hier eine Beschreibung der Daten eingegeben werden. Im Feld „Übergeordneter Eintrag“ geben Sie die Dokumenten-ID des Eintrags Ihrer Dissertation ein (Sie finden diese ID als Teil der URL des Eintrags: &eprintid=12345 bzw. bei schon freigeschalteter Dissertation http://epub.uni-regensburg.de/12345). Ist Ihre Dissertation noch nicht veröffentlicht, können Sie im Feld „Kommentare und Vorschläge (an Mitarbeiter der Bibliothek)“ angeben, dass die Daten erst zusammen mit der Dissertation veröffentlicht werden sollen.

Eine detaillierte Anleitung sowie weitere Informationen zur Veröffentlichung von Daten auf dem Publikationsserver finden Sie unter Forschungsdaten. Haben Sie Fragen zu oder Probleme bei dem Veröffentlichen Ihrer Daten, können Sie sich jederzeit an Cornelia Lang, Tel.: 0941 943-3904, E-Mail: daten@ur.de, wenden.

15) Was sind CC-Lizenzen?

Informationen zu CC-Lizenzen finden Sie auf unserer Seite mit rechtlichen Hinweisen.

16) Sonstige Abschlussarbeiten (u. a. Bachelor-, Masterarbeiten)

Studierende der Universität Regensburg können ihre Abschlussarbeiten allen Interessierten über die Universitätsbibliothek zugänglich machen.

Eine Möglichkeit ist die Abgabe eines Druckexemplares und des dazugehörigen Formblattes im jeweiligen Prüfungsamt.

Eine weitere Möglichkeit ist die Veröffentlichung der Arbeit über den Publikationsserver der Universität Regensburg, wodurch die Arbeiten weltweit auffindbar, frei zugänglich, nachnutzbar und langzeitarchiviert sind. Hierzu halten Sie sich an die Anleitung "6) Wie bringe ich meine Hochschulschrift in den Publikationsserver ein?". Statt der dort angegebenen Formblätter reichen Sie bitte das Formblatt "Einverständniserklärung zur elektronischen Veröffentlichung einer Abschlussarbeit auf dem Publikationsserver der Universität Regensburg" ein. Eine Lizenz müssen Sie im Reiter "Dateien hochladen" nicht zwingend angeben. Eine zusätzliche Abgabe eines Printexemplares ist nicht nötig.

Bei Fragen können Sie sich jederzeit an uns wenden.

17) Weitere FAQs zum Publikationsserver

Weitere FAQs zum Publikationsserver finden Sie auf der Hilfe-Seite des Publikationsservers.

18) Wen kontaktiere ich bei Fragen zu Elektronischen Dissertationen und wo gebe ich die Pflichtexemplare und die Formblätter ab?

Gregor Schmidt oder Cornelia Lang
Telefon 0941 943-3904
E-Mail dissertationen@uni-regensburg.de
Raum 525 (im Infozentrum der Zentralbibliothek durch eine Tür auf der linken Seite)

Wenn Sie Ihre Dissertation elektronisch veröffentlichen wollen, laden Sie sie auf den Publikationsserver hoch (Erklärung dazu unter Frage 6) und geben Sie dann die Pflichtexemplare zusammen mit den Formblättern der Fakultät und dem Formblatt der Bibliothek (siehe Frage 3) nach der mündlichen Prüfung bei uns in der Hochschulschriftenstelle ab. Rufen Sie bitte kurz vorher an, wann Sie vorbei kommen möchten, damit wir auch sicher im Büro sind! Eine Abgabe ist für gewöhnlich Montag bis Freitag von 9.30 bis 11.30 Uhr (eine kurze Anmeldung ist sinnvoll) oder nach Vereinbarung möglich.

Gerne können Sie uns die Pflichtexemplare mit den Formblättern der Fakultät und dem Formblatt der Bibliothek auch zusenden:

Universitätsbibliothek Regensburg
Hochschulschriftenstelle - Hr. Schmidt
Universitätsstr. 31
93053 Regensburg

Abgabe in der Fakultät: Promovenden der Wirtschaftswissenschaften geben ihre Arbeiten immer in der Fakultät ab. Auch in einigen anderen Fakultäten sollten Sie sich zur Abgabe nochmals kurz an die Fakultät wenden. Wenn Sie Ihre Dissertation als Verlagspublikation, als kumulative Dissertation oder als Copyshop-Druck veröffentlichen, reichen Sie sie ebenfalls in der Fakultät ein.

  1. Universität

Universitätsbibliothek

Publikationsserver

Kontakt:

Publizieren: oa@ur.de
0941 943 -4239 oder -69394

Dissertationen: dissertationen@ur.de
0941 943 -3904

Forschungsdaten: datahub@ur.de
0941 943 -5707

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